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Bildungs- und Teilhabepaket des Landkreises Tübingen
Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen,
für die Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird oder für die Wohngeld gewährt wird.
Informationen vom Landkreis Tübingen
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